Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Hubertec
1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind anwendbar sowohl auf Lieferungen an
„Unternehmer“, d.h. an natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten, als auch auf Lieferungen an „Konsumenten“, d.h. an natürliche Personen, die ausserhalb einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehungen treten.
1.2 Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen zwischen der Firma Hubertec als Lieferant und den Käufern liegen diese Geschäftsbedingungen verbindlich zugrunde. Andere Bedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.
1.3 Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt zustande, indem wir die Bestellung ausdrücklich bestätigen oder die Bestellung durch Auslieferung der Ware abgewickelt wird.
1.5 Bei individuell angefertigten Sonderteilen übernimmt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit von Vorgaben (Zeichnungen, Masse etc.), welche von ihm zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Fehlern und Folgekosten sind diese Vorgaben immer schriftlich zu übermitteln. Sonderteile können nicht zurückgenommen werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
2. Preise
2.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen zu den im Shop angegebenen Preisen.
2.3 Die Kosten für Versand und Verpackung werden separat in Rechnung gestellt. Abhängig von den bei der Bestellung gewählten bzw. vereinbarten Incoterms oder Versandoptionen fallen zusätzliche Kosten wie z.B. Zoll, Steuern, Transportversicherung, etc. an.
2.4 Alle Preisangaben im Shop verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer
2.5 Der Käufer hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnung zu prüfen, Reklamationen zur Rechnungsstellung werden nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht mehr berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Bezahlung des Kaufpreises kann mittels der im Shop jeweils zur Verfügung stehenden Zahlungsarten (Pay-Pal oder Vorauskasse) erfolgen.
3.2 Bei Lieferung gegen Rechnung, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung werden, ohne vorgängige Mahnung, Verzugszinsen von 8 Prozent fällig.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hubertec
4. Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Der Mindestwarenwert beträgt CHF 30.- pro Bestellung (exkl. Versand- und Verpackungskosten und Mehrwertsteuer, MWST). Teillieferungen bleiben vorbehalten, sofern dies für eine effiziente Abwicklung vorteilhaft erscheint. Transportbeschädigungen sind sofort beim zuständigen Transportunternehmen zu melden.
4.2 Erforderliche oder vorgeschriebene Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ausnahmen werden speziell vermerkt.
4.3 Nutzen und Gefahr gehen bei Übergabe der Lieferung auf den Käufer über. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen gemäss den vom Käufer gewählten Incoterms.
4.4 Sofern die bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist, steht es dem Kunden frei, von der Bestellung zurückzutreten oder auf einen vorgeschlagenen Ersatzartikel auszuweichen. Der vorgeschlagene Ersatzartikel kann in Qualität und Preis abweichen.
4.5 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Ausfuhr bestimmter Produkte (inkl. Software und Dokumentation), z.B. aufgrund der Art, des Verwendungszweckes oder des Bestimmungsortes, Beschränkungen und einer
Genehmigung unterliegen kann. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche
anwendbaren Bestimmungen zu Exportkontrollen und Sanktionen, insbesondere diejenigen der Schweiz, der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der USA, strikt zu beachten.
5. Rückgaberecht
5.1 Der Käufer kann die von uns gelieferte Ware innerhalb von 10 Kalendertagen ab Auslieferungsdatum zurückgeben. Damit wir die Ware zurücknehmen können, muss sie in einem ungebrauchten und unversehrten Zustand sein und vollständig und in Originalverpackung zurückgesandt werden.
5.2 Bei individuell angefertigten sowie bei nicht lagermässig geführten und speziell für den Käufer beschafften Artikeln ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.
5.3 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5.4 Im Falle einer rechtsgültigen Ausübung des Rückgaberechts werden wir bereits erhaltene Zahlungen nach Erhalt der Ware zurückerstatten oder gutschreiben.
6. Gewährleistung, Service
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen an Unternehmer beträgt 12 Monate ab Lieferung. Für Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
6.2 Wir gewährleisten, dass die Ware frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Für nicht von uns hergestellte Waren gelten die Garantiebedingungen und –leistungen der Hersteller.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Erhalt auf äusserliche Beschädigungen, Falschlieferung oder Fehlmengen zu kontrollieren. Reklamationen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Erhalt der Lieferung an uns erfolgen. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind uns nach Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Sofern keine Mängel feststellbar sind oder diese nicht unter die Gewährleistung fallen, können wir die Kosten für die Prüfung und den Versand auf den Käufer abwälzen.
6.4 Bei Vorliegen von Mängeln, welche von der Gewährleistung gedeckt sind, erfolgt nach unserem Ermessen bzw. nach Ermessen des Herstellers eine Reparatur oder ein Austausch durch gleichwertige Ware. Jede weitere Gewährleistung wird ausgeschlossen, insbesondere steht dem Käufer kein Recht auf Wandelung oder Minderung zu.
6.5 Im Übrigen übernehmen wir für die von uns angebotenen Waren auch Reparatur- und Servicearbeiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Verlangt ein Käufer ausdrücklich einen Kostenvoranschlag, werden ihm die dadurch verursachten Kosten zuzüglich eines Handlingzuschlages auch dann verrechnet, wenn er auf eine Reparatur- bzw. Auftragsausführung verzichtet.
7. Haftung
7.1 Jegliche Haftung von Hubertec wegen Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzug, Gewährleistung oder irgendwelchem anderen Rechtsgrund wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2 Es bestehen in keinem Fall Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn sowie andere Folgeschäden und indirekte Schäden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Datenschutz: Vom Käufer erhobene persönliche Daten werden vertraulich und mit der gebührenden Sorgfalt behandelt.
8.2 Änderungen: Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern.
8.3 Teilungültigkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
8.4 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Vorbehältl
Gebrauchsanweisungen für Mündungsbremsen
Wirkungsweise von Mündungsbremsen / Kompensatoren
Eine Mündungsbremse lenkt einen großen Teil der Verbrennungsgase aus der Schussrichtung ab. Diese werden zur Seite, nach oben und schräg nach hinten gelenkt. Dadurch wirkt auf die Mündungsbremse und somit den Lauf eine nach vorne und nach unten gerichtete Kraft, welche den Rückstoß sowie den Hochschlag reduziert. Durch das teilweise Trennen von Treibladungsgasen und Geschoss werden übliche Störeinflüsse im Mündungsbereich gemindert. Das Gewicht der Mündungsbremse verändert das Schwingungsverhalten des Laufes. Die Mündungsbremse teilt die Pulverschwaden in mehrere Teile, das Mündungsfeuer wird reduziert. Durch angepasste Munition kann die Wirkung der Mündungsbremse voll ausgeschöpft werden. Ein entspannteres Schießen und eine deutliche Präzisionssteigerung sind möglich.
Voraussetzungen zur Montage
Der Waffenhersteller der jeweiligen Waffe muss vor der Montage einer Bremse vom Kunden selbst gefragt werden, ob die Waffe dafür geeignet ist. (Insbesondere bei halbautomatischen Waffen und bei Waffen die direkt im Lauf verriegeln.) Dies gilt auch dann, wenn Hubertec eine Bremse für einen speziellen Waffentyp anbietet.
Das Kaliber der Waffe darf keinesfalls größer sein als das auf der Mündungsbremse genannte Kaliber! Das Laufende der Waffe muss zylindrisch und die Laufbohrung mittig sein. Der Laufaußendurchmesser Ihrer Waffe darf höchstens dem auf der Mündungsbremse angegebenen Nenndurchmesser entsprechen. Die Toleranz liegt bei +/- 0.1mm. Zur Verdeutlichung: Die Mündungsbremse mit der Beschriftung „Kal. 5,56/ Ø20 mm“ ist geeignet für Waffen mit einem Kaliber von maximal 5,56 mm und einem Laufaußendurchmesser zwischen 19,9 und 20,1 mm.
Bei den aufgeschraubten Mündungsbremsen ist der Gewindetyp und die Gewindegrösse zu beachten. Diese variieren je nach Hersteller und Kaliber. In den meisten Fällen handelt es sich um ein 1/2-28 UNEF, M14 x 1, oder M15 x 1. Die Aufgeschraubten Mündungsbremsen benötigen zur Montage zusätzlich einen Crush Washer. Dieser dient zur Ausrichtung der Mündungsbremse.
Montage
Bei allen Arbeiten an der Mündungsbremse muss die Waffe entladen sein!
Die aufklemmbare Mündungsbremse bis zum Anschlag auf das Laufende aufschieben und dies durch die seitlichen Schlitze der Mündungsbremse kontrollieren. Den Schriftzug nach oben ausrichten. Anschließend die Schrauben mit einem Innensechskantschlüssel im Wechsel zuerst sanft, dann fester anziehen. Bei Kalibern bis einschließlich 5,56×45 mm genügt ein Drehmoment von 5 Nm. Hier darf der Lauf zur Vermeidung von Kratzspuren bei der Montage leicht eingeölt werden. (Kein teflonhaltiges Öl oder ähnliches benutzen.) Bei größeren Kalibern oder bei der Nutzung von Reduzieradaptern sind die Schrauben mit 8 Nm anzuziehen. Bei den starken Kalibern sollten die Kontaktflächen zwischen Lauf und Mündungsbremse nicht eingeölt werden, die Schauben dagegen sollen eingeölt sein.
Bei der Nutzung einer aufgeschraubten Mündungsbremse, z.B. am AR-15 ist auf die richtige Gewindesteigung zu achten. Nachdem die Originalbremse abgeschraubt ist wird zuerst der Crush Washer über das Gewinde gelegt.. Mit der angeschrägten Seite nach vorne. Das Gewinde sollte immer gereinigt und neu eingefettet werden. Danach die Mündungsbremse bis zum Anschlag aufschrauben. Mit einem 19er Gabelschlüssel wird die Mündungsbremse festgezogen bis die weisse Markierung nach Oben zeigt.
Montage der K31 Mündungsbremse
Bei allen Arbeiten an der Mündungsbremse muss die Waffe entladen sein!
Die Mündungsbremse bis zum Anschlag auf das Laufende schieben. Festhalten und mit der freien Hand die Bride über das Korn setzen.(der beschriftete Teil muss nach Vorne ausgerichtet sein). Die mitgelieferten Schrauben leicht festziehen. Danach die Stirnseitigen Gweindestifte bis zum Anschlag drehen und leicht festziehen. Dann erst die vorderen und dann die hinteren Schrauben mit 6.0 Nm festziehen.
Benutzung und Warnhinweise
Die üblichen Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Waffen sind auch bei Nutzung der Mündungsbremse zu beachten. Es dürfen weder Schrot noch sich zerlegende oder unstabil fliegende Geschosse verschossen werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine Fremdkörper in Lauf und Mündungsbremse befinden! Vor jedem Schießen sind das Anzugsmoment der Schrauben und der richtige Sitz der Mündungsbremse zu kontrollieren. Dies sollte nach dem ersten Schuss und darauf folgend alle 50 Schuss wiederholt werden. Das Überschießen von Personen ist verboten. Mit einer Treffpunktverlagerung bei aufgesetzter Mündungsbremse ist zu rechnen. Da die Mündungsbremse nicht als Schalldämpfer wirkt, ist beim Schießen ein Gehörschutz notwendig. Das Austreten des heißen schnellen Gasstroms und darin enthaltener Partikel aus den Mündungsbremsenöffnungen sowie aufgewirbelter loser Untergrund kann zu Verletzungen und zu Zerstörungen führen! Dies muss vom Schützen beachtet werden. In einem Abstand von einem Meter um den Gefahrenbereich der Mündungsbremse dürfen sich keine Lebewesen oder empfindliche Gegenstände befinden! Sich an der Schießstätte befindliche Personen müssen eine Schutzbrille tragen. Es liegen keine Erkenntnisse über das Verhalten bei extrem heiß geschossenen Läufen und Mündungsbremsen sowie beim Einsatz an vollautomatischen Waffen vor. Falls die Mündungsbremse sichtbare Schäden oder Verformungen aufweist, darf sie nicht mehr benutzt werden!
Pflege
Die Mündungsbremse besteht aus gehärtetem und PVD beschichteten Kaltarbeitsstahl. Alle gängigen Waffenpflegeprodukte und agressive Laufreiniger können der Beschichtung nichts anhaben. Ablagerungen die sich mit der Zeit bilden dürfen keinesfalls mit Schleifpapier oder Abrasiven Pasten gereinigt werden. Diese können Schleifpartikel enthalten die härter sind als 5000HV.
Gewährleistung / Haftung
Die Mündungsbremsen von Hubertec sind ausschließlich für sportliches oder jagdliches Schießen in der Schweiz hergestellt worden. Bei einem Export muss der Exporteur oder der Importeur sämtliche Verantwortung und Gewährleistungen übernehmen! Die Gewährleistung beträgt 36 Monate ab Verkaufsdatum. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Schäden an der Mündungsbremse. Schäden an der Waffe sind ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung / Haftung ausgenommen. Für Schäden die durch falsche oder missbräuchliche Benutzung der Mündungsbremse entstanden sind, kann nicht gehaftet werden.